Bausparen für junge Leute

Wohnen beginnt für jeden woanders

Ob im ehemaligen Kinderzimmer des Elternhauses, im Studenten-Apartment, im Einfamilienhaus auf dem Land oder im Van auf der Tour durch Europa – egal, wo die Reise ins Wohnglück beginnt: Bausparen ist ein guter Anfang. Unser Partner Schwäbisch Hall unterstützt Sie gern auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Sollten Sie unter 25 sein, steht es Ihnen bei einem Bausparvertrag einmalig frei, wofür Sie Ihr Angespartes verwenden.1

Sparen und Extrageld kassieren

Rücklagen bilden

Mit dem ersten Job entsteht ein ganz neues Lebensgefühl: Man wird selbstständiger und es kommt plötzlich regelmäßig Geld aufs Konto. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon, was er damit machen möchte. Es lohnt sich, auch etwas zu sparen und Rücklagen für spätere, größere Wünsche zu bilden – zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Das macht die Zukunft etwas leichter.

Extras für junge Bausparer

Extra-Geld von Schwäbisch Hall
Für alle unter 28-Jährigen im Tarif FuchsStart:

  • 200 Euro Junge-Leute-Bonus2
  • Guthabenverzinsung 0,45 Prozent p. a. inklusive Zinsplus3

Extra-Geld vom Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Tipp: Einfach mal beim Chef nachfragen.

Extra-Geld vom Staat

Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 70 Euro Wohnungsbauprämie4, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage4 und 175 Euro Riester-Grundzulage4 honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro fürs Riester-Bausparen.

Starten Sie jetzt Ihr Finanzprojekt

Finanzpolster mit Bausparen anlegen

Mit guter Planung ist es einfacher, ein Finanzpolster für später anzulegen. Das geht zum Beispiel beim Bausparen mit Schwäbisch Hall schon mit kleinen Beträgen. Sichern Sie sich damit auch das Extra-Geld von Chef und Staat4, den Junge-Leute-Bonus2 und die Option auf ein späteres Darlehen.

Wohnen startet mit Bausparen

1. Monatliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen

2. Monatliche Sparrate festlegen

3. Finanzplan mit Extra-Geld aufstellen

Bausparen zahlt sich aus

Bausparvertrag über 25.000 EUR im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XX) für junge Leute

(Beträge gerundet)

Eigener Sparbeitrag (122,50 EUR5 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 10 Monate6) 9.677,50 EUR
Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus2 (einmalig) 200 EUR
Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus3 192,11 EUR
Extra vom Staat4: Arbeitnehmersparzulage 284 EUR
Extra vom Staat4: Wohnungsbauprämie 534 EUR
Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 EUR monatlich) 3.160 EUR
Bausparguthaben7 am Ende der Sparphase ca. 13.602,61 EUR
+ Darlehensanspruch ca. 11.397 EUR

Häufige Fragen zum Bausparen für junge Leute

Welche Voraussetzungen gelten für den Junge-Leute-Bonus?

Das sind die Voraussetzungen für den Bonus:

  • Das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 28 Jahre.
  • Der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristische Person).
  • Es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden.
  • Er gilt nur für einen Vertrag und
  • der Bausparvertrag wird zugeteilt.


Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Bonus automatisch mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.

Ist Bausparen auch für mich als Student sinnvoll?

Ein Bausparvertrag bietet Vorteile, die auch Studenten nutzen können, zum Beispiel die staatlichen Fördermöglichkeiten. Junge Leute können sich damit mit kleinen Schritten ein Finanzpolster anlegen und haben später die Option auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für die eigenen vier Wände.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von 7 Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten 80.000 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des 4. Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt hier im Online-Banking einsehen und verwalten.

  1. Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr wohnungsbauprämiengefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
  2. Einmalig nur für unter 28-Jährige im Tarif FuchsStart; weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge); die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
  3. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge); die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
  4. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
  5. Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrags
  6. Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird; die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
  7. Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Guthabenzins abzüglich Abschlussgebühr. Nach Zuteilung werden zusätzlich 44 Euro Wohnungsbauprämie und 4 Euro Arbeitnehmersparzulage fällig.